Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vulpes Vision – Monique Liermann
Freies Büro für Raum | Bild | Konzept

Stand: 01. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen von Vulpes Vision – Monique Liermann (nachfolgend „Vulpes Vision“).

(2) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Ergeben sich aus zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften abweichende Regelungen, gehen diese den Bestimmungen dieser AGB vor.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(4) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogenen AGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Vulpes Vision sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(2) Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die Beauftragung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen, insbesondere durch die Annahme eines Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine individuelle Vereinbarung. Eine vereinbarte Anzahlung kann die Auftragserteilung bestätigen.

(3) Sofern für einen Auftrag eine Anzahlung vereinbart wurde, kann die verbindliche Reservierung eines Termins oder der Beginn der Leistungserbringung vom Eingang dieser Anzahlung abhängig gemacht werden.

(4) Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der vereinbarten oder einer von Vulpes Vision gesetzten angemessenen Nachfrist, ist Vulpes Vision unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung.

(2) Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen gelten nicht als Bestandteil des Auftrages.

(3) Empfehlungen, Konzepte, Analysen, Recherchen und strategische Einschätzungen stellen Beratungsleistungen dar und begründen keine Garantie für wirtschaftlichen, touristischen, technischen oder sonstigen Erfolg.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von Vulpes Vision, soweit Vulpes Vision diese nicht selbst zu vertreten hat.

(3) Für die sachliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit deren Überprüfung nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung ist.

 

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Honorare.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart und die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, mit Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Für Aufträge ab einem Gesamtwert von 1.000,00 € wird grundsätzlich eine Anzahlung von 40 % des Auftragswertes vereinbart.

(4) Die Anzahlung wird gesondert in Rechnung gestellt.

(5) Die Bearbeitung beginnt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

(6) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist Vulpes Vision unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, laufende Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich auszusetzen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen (§§ 286, 288 BGB), insbesondere Verzugszinsen, bleiben unberührt.

 

§ 6 Konzept-, Analyse- und Beratungsleistungen

(1) Konzeptions-, Analyse-, Recherche-, Beratungs- und Strategiearbeiten werden mit Übergabe der vereinbarten Unterlagen bereitgestellt. Als Übergabe gilt auch die Bereitstellung in digitaler Form, insbesondere per E-Mail, Downloadlink oder Cloud-Link. Soweit eine werkvertragliche Abnahme erforderlich ist, bleiben die gesetzlichen Abnahmevorschriften unberührt.

(2) Die entsprechende Rechnung wird nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen fällig.

(3) Die spätere Umsetzung empfohlener Maßnahmen ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern sie nicht gesondert beauftragt wurde.

 

§ 7 Besprechungen, Übergaben und Nachbetreuung

(1) Vereinbarte Besprechungs-, Übergabe- oder Abstimmungstermine gelten als von Vulpes Vision angeboten, wenn Vulpes Vision zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung steht.

(2) Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.

(3) Nicht abgesagte Termine begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Ersatztermine.

(4) Sofern Abschluss-, Übergabe- oder Nachbesprechungen nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder Vertrages sind, erfolgen diese grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang der zugehörigen Rechnung.

(5) Zusätzliche Beratungs-, Telefon- oder Abstimmungstermine, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

 

§ 8 Korrekturen und Zusatzleistungen

(1) Korrekturschleifen gelten ausschließlich für gestalterische Leistungen, insbesondere für Design, Layout, Grafik, Bildbearbeitung, Druckdaten, visuelle Entwürfe und vergleichbare kreative Arbeitsergebnisse.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind bei gestalterischen Leistungen zwei Korrekturrunden enthalten.

(3) Weitere Änderungswünsche oder nachträgliche Leistungsänderungen werden nach vorheriger Abstimmung entsprechend dem zusätzlichen Aufwand berechnet.

(4) Für Recherche-, Analyse-, Konzeptions-, Beratungs- und Strategiearbeiten sind keine Korrekturschleifen enthalten, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden.

(5) Gesetzliche Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln bleiben hiervon unberührt.

 

§ 9 Abnahme

(1) Soweit die vereinbarte Leistung einer werkvertraglichen Abnahme unterliegt, erfolgt diese nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Nach Fertigstellung kann Vulpes Vision den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

(3) Gegenüber Verbrauchern gilt die Abnahmefiktion nur, wenn Vulpes Vision zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hinweist.

(4) Die Nutzung, Veröffentlichung oder Weiterverarbeitung einer fertiggestellten Leistung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Abnahme durch schlüssiges Verhalten gelten.

(5) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

 

§ 10 Druck-, Produktions- und Fremdleistungen

(1) Sofern für ein Projekt Druck-, Produktions-, Versand-, Material- oder sonstige Fremdleistungen erforderlich sind, werden diese grundsätzlich durch externe Dienstleister erbracht.

(2) Vulpes Vision übernimmt auf Wunsch die Auswahl, Abstimmung, Vorbereitung der Produktionsdaten sowie die organisatorische Begleitung.

(3) Vulpes Vision ist hierbei nicht Hersteller oder Produzent der jeweiligen Produkte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Fremdkosten sind nicht Bestandteil des Honorars, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot ausgewiesen wurden.

(5) Fremdkosten werden entweder direkt durch den jeweiligen Dienstleister mit dem Auftraggeber abgerechnet oder nach vorheriger Abstimmung weiterberechnet.

 

§ 11 Fotografische Leistungen

(1) Bei Hochzeitsreportagen, Veranstaltungen und vergleichbaren Fotografieaufträgen wird eine im Angebot definierte Anzahlung fällig.

(2) Der Restbetrag ist, sofern entsprechend vereinbart, spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin zu begleichen.

(3) Erfolgt kein fristgerechter Zahlungseingang, kann Vulpes Vision unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Durchführung des Termins verweigern. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Terminreservierungen können vom Eingang einer vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden.

(5) Schließt der Auftraggeber als Verbraucher den Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht sowie § 18 dieser AGB. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

(6) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die finale Bildbearbeitung nach Auswahl der gewünschten Aufnahmen durch den Auftraggeber. Zu diesem Zweck kann Vulpes Vision unbearbeitete Originalaufnahmen, Vorauswahlen oder beispielhafte Bearbeitungsvarianten bereitstellen.

(7) Auswahlgalerien, unbearbeitete Aufnahmen und Bearbeitungsbeispiele dienen der Sichtung und Abstimmung. Sie stellen nicht zwangsläufig das endgültige fotografische Arbeitsergebnis dar. Ein Anspruch auf vollständige Bearbeitung oder Herausgabe sämtlicher entstandener Aufnahmen besteht nur bei entsprechender Vereinbarung.

(8) Die fotografische und gestalterische Umsetzung erfolgt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs unter Berücksichtigung des fachlichen und künstlerischen Gestaltungsspielraums von Vulpes Vision. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

 

§ 12 Einsatz KI-gestützter Anwendungen

(1)  Ich nutze zur Erbringung der vereinbarten Leistungen digitale, automatisierte und KI-gestützte Anwendungen zur Erstellung von Angeboten, Entwürfen, für Recherchen und zur Tabellen- und Diagrammentwicklung. Der Einsatz solcher Anwendungen ist Bestandteil des regulären Arbeits-, Gestaltungs- und Bearbeitungsprozesses und wird mit der Unterschrift unter dieses Angebot akzeptiert. Das Einverständnis kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits getätigte Eingaben lassen sich nicht rückstandslos löschen.

(2) Dies umfasst insbesondere die Erstellung von Entwürfen, Visualisierungen, Konzepten, Bearbeitungsbeispielen, Bildretuschen, Hintergrundgenerierungen, Textentwürfen sowie die Unterstützung kreativer, organisatorischer, konzeptioneller und technischer Arbeitsabläufe.

(3) Die finale kreative, fachliche und gestalterische Verantwortung für sämtliche Arbeitsergebnisse wird unabhängig vom Umfang des KI-Einsatzes von mir persönlich oder von einem von mir beauftragtem Mitarbeiter durchgeführt. 

(4) Der Auftraggeber kann dem Einsatz KI-gestützter Anwendungen vor Beginn der jeweiligen Bearbeitung in Textform widersprechen.

(5) Auf Wunsch erfolgt die Leistungserbringung ohne entsprechende KI- Anwendungen, soweit dies technisch möglich ist. Hieraus entstehende zusätzliche Bearbeitungszeiten, Mehraufwände und die damit verbundenen höheren Projektkosten werden dem Auftraggeber gesondert mitgeteilt und berechnet.

(6) Zur Unterstützung der Leistungserbringung können insbesondere Anwendungen von Adobe (einschließlich Firefly), OpenAI (ChatGPT), Anthropic (Claude) sowie vergleichbare Systeme eingesetzt werden.

(7) Wesentliche KI-gestützte Veränderungen des Erscheinungsbildes abgebildeter Personen oder umfassende KI-generierte Bildtransformationen erfolgen nur nach entsprechender Vereinbarung.

(8) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

 

§ 13 Freigaben

(1) Mit der schriftlichen Freigabe von Entwürfen, Druckdaten, Texten, Layouts oder sonstigen Arbeitsergebnissen bestätigt der Auftraggeber deren inhaltliche Prüfung und Billigung.

(2) Dies gilt insbesondere für Schreibweisen, Telefonnummern, Adressen, Preise, QR-Codes, Kontaktdaten, Termine und sonstige Angaben.

(3) Gesetzliche Mängelrechte sowie die Verantwortung von Vulpes Vision für eigene vertragliche Pflichten bleiben unberührt.

 

§ 14 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Urheberrechte an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen verbleiben bei Vulpes Vision beziehungsweise den jeweiligen Urhebern.

(2) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit Vulpes Vision zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist.

(3) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die entsprechenden Nutzungsrechte bei Vulpes Vision, soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart.

(4) Vulpes Vision ist berechtigt, erstellte Arbeiten für Eigenwerbung, Referenzen, Portfoliozwecke, Wettbewerbe, Bewerbungen, Social Media sowie die eigene Website zu nutzen, soweit die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte und gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und keine entgegenstehenden Geheimhaltungs-, Persönlichkeits-, Urheber- oder Datenschutzrechte des Auftraggebers oder Dritter verletzt werden.

Der Auftraggeber kann der Referenznutzung in Textform widersprechen. Gesetzliche Widerspruchs- und Widerrufsrechte, insbesondere nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, bleiben unberührt.

(5) Bei Hochzeits-, Familien- oder sonstiger Personenfotografie erfolgt eine Veröffentlichung nur, soweit die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(6) Rohdaten und offene Arbeitsdateien (z. B. AI-, PSD-, INDD-, CAD-, 3D- oder Projektdateien) sowie lizenzierte Schriften (Fonts) sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Auftrages und werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übergeben.

(7) Bei vollständig oder überwiegend KI-generierten Inhalten kann die urheberrechtliche Schutzfähigkeit eingeschränkt sein oder fehlen. Eine ausschließliche urheberrechtliche Schutzfähigkeit oder rechtliche Exklusivität solcher Inhalte wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich gewährleistet werden kann.

 

§ 15 Recherche- und Drittinformationen

(1) Recherchen, Marktanalysen, Wettbewerbsanalysen, Potenzialanalysen, Partnerlisten und vergleichbare Leistungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationsstand.

(2) Für die dauerhafte Aktualität oder Verfügbarkeit externer Informationen, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Preisangaben, Unternehmensdaten oder sonstiger Angaben Dritter wird keine Gewähr übernommen. Die Verantwortung für die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Recherche- und Analyseleistung bleibt unberührt.

(3) Eine eigenständige Prüfung wesentlicher Informationen durch den Auftraggeber vor Umsetzung empfohlener Maßnahmen wird empfohlen.

 

§ 16 Haftung

(1) Vulpes Vision haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Soweit externe Dienstleister unmittelbar vom Auftraggeber beauftragt werden, richten sich Ansprüche aus deren eigenständigen Verträgen grundsätzlich gegen den jeweiligen Vertragspartner. Die Haftung von Vulpes Vision für eigene Vertragspflichten sowie für eingesetzte Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie die Haftung bei Übernahme einer Garantie bleiben unberührt.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Vulpes Vision, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 17 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Vulpes Vision unter:

https://www.vulpes-vision.de/datenschutz

 

§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließt der Auftraggeber als Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume von Vulpes Vision, kann ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zustehen. Ob ein Widerrufsrecht besteht und welche Ausnahmen Anwendung finden, richtet sich nach Art und Inhalt des jeweiligen Vertrages.

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungsverträge, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Vulpes Vision – Monique Liermann
Friedrich-Engels-Ring 5
17033 Neubrandenburg
E-Mail: kontakt@vulpes-vision.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, z. B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns im Falle eines wirksamen Widerrufs unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Betrag zu zahlen.

Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Bei vollständiger Erbringung einer Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen. Hierfür sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Erklärungen und Bestätigungen des Verbrauchers erforderlich.

Besonderer Hinweis für terminbezogene Dienstleistungen

Bei bestimmten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, sofern für die Leistungserbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Ob diese gesetzliche Ausnahme bei einem fotografischen Auftrag Anwendung findet, richtet sich nach Art und Inhalt der vereinbarten Leistung. Die bloße Vereinbarung eines Fototermins führt nicht automatisch zum Ausschluss des Widerrufsrechts.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden.

An:

Vulpes Vision – Monique Liermann
Friedrich-Engels-Ring 5
17033 Neubrandenburg
E-Mail: kontakt@vulpes-vision.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am: ___________________________

Name des/der Verbraucher(s): ___________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: ___________________________

 

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates abbedungen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Erfüllungsort ist Neubrandenburg, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, Neubrandenburg.

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